Osteopathie
"Wenn alle Systeme des Körpers wohlgeordnet sind, herrscht Gesundheit."
Dr. Andrew Taylor Still

Ganzheitliche Heilmethode zur Aktivierung der Selbstheilungskräfte
Die Osteopathie ist eine ganzheitliche Heilmethode, die den Körper in seiner Einheit aus Körper, Geist und Umfeld betrachtet. Entwickelt im 19. Jahrhundert von Dr. Andrew Taylor Still, basiert sie auf den genauen Kenntnissen von Anatomie und Physiologie. Ziel ist es, die Selbstheilungskräfte des Körpers zu aktivieren, indem Funktionsstörungen aufgespürt und behandelt werden – und das ausschließlich mit den Händen.
Der Körper wird als System von Strukturen wie Knochen, Muskeln, Organen und Faszien verstanden, die direkt oder indirekt miteinander verbunden sind. Faszien, als dünne Bindegewebsschichten, spielen dabei eine zentrale Rolle, da sie alle Strukturen umhüllen und miteinander vernetzen. Störungen in einem Bereich können sich auf den gesamten Organismus auswirken.
Die Osteopathie teilt den Körper in drei Bereiche:
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Parietale Osteopathie (Bewegungsapparat),
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Viscerale Osteopathie (innere Organe) und
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Cranio-sacrale Osteopathie (Schädel, Wirbelsäule, Nervensystem).
Diese Bereiche werden als Einheit betrachtet und behandelt, um die Beweglichkeit der Strukturen und damit die Selbstheilung zu fördern. Auch äußere Einflüsse wie Stress oder Ernährung werden berücksichtigt, um den Patienten in seiner Gesamtheit zu unterstützen.
Anwendungsbereiche
Die Osteopathie bietet ein breites Behandlungsspektrum und kann bei zahlreichen gesundheitlichen Problemen unterstützend wirken. Sie findet Anwendung in nahezu allen medizinischen Bereichen, wie beispielsweise bei orthopädischen Krankheitsbildern, Störungen des Verdauungstraktes, Kopfschmerzen oder Kiefergelenksbeschwerden. Osteopathie kann dabei als präventive Maßnahme oder begleitende Therapie bei verschiedenen Beschwerdebildern eingesetzt werden.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Osteopathie ihre Grenzen hat. Sie ersetzt nicht den Besuch eines Facharztes oder einer Fachärztin zur genauen Abklärung von Symptomen oder in Notfallsituationen, wie beispielsweise bei Verdacht auf einen Herzinfarkt oder Schlaganfall. Grundsätzlich kann kein Heilversprechen abgegeben werden und es wird keine Garantie für eine Linderung oder Verbesserung der Symptome übernommen.
Eine enge, interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Osteopathen, Ärzten und anderen Therapeuten liegt mir sehr am Herzen, um eine optimale Versorgung zu ermöglichen.

Ablauf der Behandlung
In meiner Osteopathiepraxis beginnt jede Behandlung mit einer ausführlichen Anamnese, bei der ich mir ausreichend Zeit nehme, Ihre Beschwerden, Ihre Krankengeschichte sowie Ihre körperliche und psychische Verfassung zu verstehen. Dies ist mir besonders wichtig, um eine individuell abgestimmte und ganzheitliche Behandlung zu ermöglichen.
Nach der Anamnese folgt eine gründliche körperliche Untersuchung. Da die Ursache Ihrer Beschwerden häufig an einer anderen Stelle des Körpers liegt, beginnt die Behandlung nicht zwangsläufig an der betroffenen Region. Stattdessen wird der gesamte Körper untersucht und behandelt, um die zugrunde liegende Ursache zu identifizieren und gezielt zu therapieren.
Die Kontaktzeit beim Ersttermin beträgt in der Regel 90 Minuten, bei Folgeterminen zwischen 50 und 55 Minuten. Bei Säuglingen und Kleinkindern sind 60 Minuten beim Ersttermin und im Regelfall 30 Minuten bei Folgeterminen ausreichend. Am Ende jeder Behandlungszeit besprechen wir die nächsten Schritte und vereinbaren gegebenenfalls einen weiteren Termin.
Kosten der Behandlung
Die Osteopathie zählt in Deutschland zur Heilkunde und darf nur von Ärzten und Heilpraktikern eigenständig ausgeübt werden. Die Behandlungskosten werden von mir daher nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH im Tarif PKV1) abgerechnet. Je nach therapeutischem Aufwand und Behandlungsdauer belaufen sich die Kosten pro Termin in der Regel auf 100€ bis 120€.
Bei privat Versicherten und Beihilfeberechtigten übernehmen die Versicherungen die Kosten in der Regel voll oder zu einem großen Teil - in Abhängigkeit des jeweiligen Tarifs.
Gesetzliche Krankenkassen hingegen sehen grundsätzlich keine Kostenübernahme vor. Von einigen gesetzlichen Krankenversicherungen erfolgt jedoch eine Bezuschussung von osteopathische Behandlungen. Bitte informieren Sie sich vor der ersten Behandlung bei Ihrer Krankenkasse ob und unter welchen Bedingungen eine Teilerstattung möglich ist. Bitte beachten Sie, dass hierfür in der Regel ein Privatrezept von einem behandelnden Arzt erforderlich sein kann, welches vor dem ersten Termin ausgestellt sein muss. Hier finden Sie ein Auflistung der gesetzlichen Krankenkassen mit der jeweiligen Kostenübernahme.
Durch die Mitgliedschaft bei der Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie e.V. (hpO) erfülle ich alle Kriterien für die anteilmäßige Kostenübernahme durch Krankenkassen und Zusatzversicherungen.

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Absageregelung
In meiner Praxis für Osteopathie handelt es sich um eine Bestellpraxis, weshalb alle Termine verbindlich sind. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen rechtzeitig abzusagen oder zu verschieben. Dies können Sie bequem per Telefon oder E-Mail erledigen.
Bitte beachten Sie, dass bei kurzfristigen Absagen (weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin) eine Ausfallgebühr gemäß § 615 BGB erhoben wird, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis!